
OPATIJA - MATULJI, PERMANI, Zum Verkauf steht ein Baugrundstück von 2.000 m2 für Geschäftszwecke.
KIG: 0,40
KIS: 1.20
Die Bedingungen für den Bau von Gebäuden für geschäftliche Aktivitäten innerhalb der Gewerbezone (K6) sind: Die kleinste Fläche eines Baugrundstücks beträgt 2.000 m2, sodass bestimmte Zonen in kleinere Flächen unterteilt werden können, zusätzlich zur Beibehaltung einer größeren integralen Planfläche als Baugrundstück.
Gebäude für gewerbliche Zwecke werden auf Flächen mit gewerblicher Nutzung (K6-1 bis K6-8) als Solitär (ein oder mehrere Gebäude) errichtet.
Die maximal zulässige bebaute Fläche eines Baugrundstücks beträgt 0,40 (KIG).
Die maximal zulässige Auslastung eines Baugrundstücks beträgt 1,20 (KIS), bei Gewerbebauten KIS = 1,60.
Die maximal zulässige Höhe des Gebäudes beträgt (Keller + Halbkeller + Erdgeschoss + 1 Stockwerk) oder 12,0 m bis zum Gesims des Gebäudes. Ausnahmsweise kann die Höhe von Geschäftsgebäuden (Keller + Halbkeller + Erdgeschoss + 2 Stockwerke) oder 12,0 m betragen.
In allen Gebäuden dürfen ein oder mehrere Untergeschosse vorhanden sein, die für Hilfs- und Hilfseinrichtungen, die technische Infrastruktur des Gebäudes, als Garage oder ggf. als Unterstand genutzt werden können.
Das Gebäude muss mindestens 10,0 m von allen Grenzen des Baugrundstücks entfernt sein.
Mindestens 20 % der Fläche des Baugrundstücks müssen naturbelassen oder gärtnerisch gestaltet sein.
Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin rufen Sie an unter +385/99/320-0008
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